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Was ist überhaupt… Sharenting?

Ein Ausflug im Zoo, der erste Schultag oder ein lustiger Moment im Garten – Kinderfotos in sozialen Netzwerken sind für viele Eltern längst Alltag und wirken auf den ersten Blick harmlos. Doch hinter dem Klick auf «Teilen» verbirgt sich oft ein sensibles Thema, denn dürfen stolze Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder opfern? 

Das Leben findet mehr und mehr online statt. Fotos aus den letzten Ferien, vom Restaurantbesuch am Freitagabend oder vom Skiwochenende werden grosszügig geteilt. Frei nach dem Motto: Guckt mal, wie schön ich es habe!  

Ebenfalls ein Grund, stolz zu sein, sind oft die eigenen Kinder. Die Versuchung ist gross, den herzigen Nachwuchs wie das Fünf-Gänge-Menü zu Weihnachten mit seiner Followerschaft zu teilen. «Sharenting», ein Kofferwort für Englisch «share» = teilen und «parenting» = Kindererziehung, nennt sich das Teilen von Kinderfotos durch Eltern, Grosseltern oder andere Bezugspersonen.   

Die Universität Fribourg und der Kinderschutz Schweiz wollten es 2023 genauer wissen und befragten 1605 Mütter und Väter zu ihrem Verhalten beim Teilen von Kinderfotos und -videos. 46,2 Prozent gaben an, nie Bilder ihrer Kinder online zu teilen, 43,3 Prozent ein paarmal im Jahr und 10,5 Prozent monatlich oder noch häufiger. Jedes zehnte Elternteil dokumentiert das Leben des Kindes also regelmässig.  

Rechtliche Aspekte 

Generell sind Kinder an den Umgang mit dem Handy gewohnt und sehr aufgeschlossen. Das Teilen sollte demnach kein Problem sein? Falsch, denn auch Kinder haben ein unveräusserliches Recht auf Privatsphäre. Das ist nicht nur in Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention verankert, sondern auch durch weitere Grundrechte, wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung, gestützt. Somit dürfen Eltern und andere Bezugspersonen ohne Einwilligung nichts posten.  

So richtig an diese Regelung gehalten wird sich jedoch nicht: Nur 21,7 Prozent fragen ihr Kind jedes Mal, ob ihr Bild geteilt werden darf oder nicht. Das gilt übrigens auch für Fotos, bei denen das Gesicht des Kindes nicht erkennbar ist, beispielsweise durch das Platzieren eines Emojis. Rund zwei Fünftel der Eltern geben an, dass die Kinder oder die Gesichter der Kinder bei den Posts sehr selten bis nie erkennbar sind.  

Die Stiftung Pro Juventute empfiehlt folgende Richtlinien für das Posten von Bildern oder Videos der Kinder: 

  • Das Kind darf entscheiden, ob das Bild mit anderen Personen geteilt wird oder nicht. Das gilt auch für WhatsApp-Status und Co.! Wichtig ist, dass Kinder frei entscheiden dürfen und ihr Wunsch wertfrei respektiert wird. 
  • Es sollte sich sorgfältig überlegt werden, welche Bilder des Kindes ins Netz gestellt werden. Was mit acht Jahren herzig ist, ist als Teenager schnell peinlich. 
  • Aufnahmen von Missgeschicken und Wutanfällen sowie kranke und nackte/leicht bekleidete Kinder sollten Tabu sein. 
  • Vor dem Posten stets daran denken, dass im Internet auch gelöschte Bilder nie ganz verschwinden und die Kontrolle über ein Bild schnell verloren geht.
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Online-Redaktorin, Miss Moneypenny. 
luisa.schmidt@missmoneypenny.ch

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