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Am 24. November 2024 stimmte das Stimmvolk über die Vorlage EFAS ab. Nach über zehn Jahren Arbeit, sowohl in den Krankenversicherungsverbänden, wie auch in den beiden Kammern unseres Parlaments, legten die Stimmberechtigten der Schweiz ein Ja für diese Gesundheitsreform in die Urne. Das Ja bedeutet, dass ab dem Jahr 2028 sowohl ambulante und stationäre Leistungen in der Krankenversicherung im gleichen Verhältnis durch die Versicherer und die Kantone finanziert werden. Ab 2032 wird auch die Pflege diesem System unterliegen. EFAS soll der Schlüssel sein, dass es in Zukunft durch die ungleiche Finanzierung in der Krankenversicherung keine falschen Anreize mehr geben soll.