Interview

Wie kann ich mich wehren, Frau Anwältin?

Sabrina Gremli-Gafner und ihr Team des Rechtsdienstes beim KV Schweiz -beraten und vertreten in rund 1000 Fällen pro Jahr ihre Verbandsmitglieder. Ab Ende -Oktober bloggt die Anwältin für Miss Moneypenny.

Wo drückt der Schuh, wenn Verbandsmitglieder die Telefonnummer des Rechtsdienstes wählen?
Wenn sie uns anrufen, besteht in der Regel ein Problem mit dem Arbeitsverhältnis. Häufig im Zusammenhang mit Kündigungen, Überstunden, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Lohn im Allgemeinen, Ferien, -Vertragsbedingungen oder Arbeitslosigkeit. Oder der Arbeitnehmende meldet sich bei uns, wenn sein Arbeitszeugnis nicht so gut ausgefallen ist, wie er das Gefühl hat, gearbeitet zu haben, oder es ist tendenziös beziehungsweise codiert geschrieben worden.

Wie kann die Rechtsberatung überprüfen, ob ein Arbeitszeugnis tendenziös ist?
Es gibt klar codierte Aussagen, die nicht gemacht werden dürfen. Oder Sätze, die schön klingen, aber nichts Gutes bedeuten. Es kommt immer wieder vor, dass aufgrund einer Kündigung ein schlechteres Schlusszeugnis erstellt wird, obwohl ein halbes Jahr zuvor ein sehr gutes Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Dass da etwas nicht stimmt, liegt auf der Hand. Ein Schlusszeugnis soll Auskunft über die gesamte Arbeitsdauer geben und nicht nur über einen Teilaspekt des Arbeitsverhältnisses.

Wie kann man sich wehren?
Der Arbeitnehmende muss seinen Anspruch beweisen. Meist hat der Arbeitnehmende die Protokolle der Mitarbeitergespräche und den Funktionsbeschrieb. Wenn nicht, können diese jederzeit bei der Personalabteilung verlangt werden. Aufgrund der früheren Beurteilungen können Neuformulierungen im Arbeitszeugnis verlangt werden. Arbeitnehmende haben grundsätzlich kein Anrecht auf einzelne Formulierungen, aber sie haben sehr wohl Anspruch darauf, dass ihr Zeugnis wahr, wohlwollend, klar formuliert und vollständig ist.

Gibt es so etwas wie von der Agenda abhängige Fragen?
Es gibt durchaus saisonale Themen. Zum Beispiel mehren sich Ende Monat Fragen zu Kündigungen. Wenn es in Richtung Ferienzeit geht, kommt immer wieder die Frage auf, wer bestimmt, wann man Ferien nehmen darf. Was ich feststelle, ist eine Häufung von Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten, vor allem aus psychischen Gründen. Was auch zunimmt sind die Kündigungen von älteren Arbeitnehmenden, die 20 oder 30 Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet haben und denen kurz vor der Pensionierung gekündigt wird.

«Fragen zur Arbeitsunfähigkeit häufen sich.»

Führen Sie Statistiken?
Ja, wir halten fest, aus welcher Region die Anrufer und Mailschreiber kommen und mit welchen Themen sie sich an uns wenden, aber wir erheben keine Altersstatistik. Und selbstverständlich erfassen wir alles anonymisiert.

Wie geht die Rechtsberatung vor? 
Die meisten Anfragen werden uns gemailt. Manchmal ist ein Fall bereits mit einer Antwort abgeschlossen. Häufig brauchen wir aber zusätzliche Unterlagen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, das Personalreglement oder eine Verfügung der Arbeitslosenkasse. Sobald ich Einsicht in die benötigten Unterlagen hatte, rufe ich das Mitglied an und bespreche das weitere Vorgehen. Meist schicke ich dann einen Formulierungsvorschlag, mit dem sie sich an ihren Vorgesetzten oder Arbeitgeber wenden können. Sind sie erfolglos, können wir für sie intervenieren. Die Erstintervention machen wir, sofern die Arbeitnehmenden uns das Mandat übergeben. Wir versuchen, eine Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden, beziehungsweise vorprozessual den Rechtsstreit zu beenden.

Persönlich bekommen Sie die beratungssuchende Person aber nie zu Gesicht. Wie ist es, anonym zu beraten?
Was ich gerne auch bei Mailanfragen mache, ist, die Mitglieder telefonisch zu kontaktieren. Häufig können die Leute nicht wissen, welche Hintergrundinformationen ich brauche, um weiterhelfen zu können. Zudem ist es einfacher, etwas juristisch Komplexes mündlich zu erklären, als nur ein juristisches Schreiben aufzusetzen und kommentarlos zu verschicken. Es ist mir wichtig, dass die Leute verstanden haben, was das weitere Vorgehen ist und was ihnen zusteht.

Können Probleme per Telefon besser behoben werden?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute gerne etwas schwarz auf weiss haben. Deshalb gibt es häufig beides: Die mündliche Erklärung und ein schriftliches Dokument, auf das sie sich im Gespräch mit dem Vorgesetzten beziehen können.

Viele Anliegen scheinen nicht rechtlicher, sondern viel mehr menschlicher Natur zu sein.
Viele Probleme bestehen im zwischenmenschlichen Bereich und die rechtlichen Probleme können grosse Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben. Deshalb haben wir beim Kaufmännischen Verband eine Psychologin, die jederzeit kontaktiert werden kann. Ich arbeite eng mit ihr zusammen, was ein grosser Mehrwert ist.

Wie viele Rechtsstreite werden jährlich begleitet?
Wir beraten und vertreten beinahe 1000 Fälle im Jahr, von denen nur fünf Prozent vor Gericht entschieden werden müssen. Das Spannende daran: Wenn wir Anwälte uns an den Arbeitgeber wenden, findet sich meist schnell eine Lösung.

Ab Ende Oktober werden Sie für Miss Moneypenny bloggen. Auf welche Blog-Themen können sich unsere Leserinnen freuen?
Mein Ziel ist es zu zeigen, dass die Rechtsmaterie keine trockene Materie ist, sondern mit unserem Alltagsleben zu tun hat. Es gibt durchaus humorvolle rechtliche Angelegenheiten. Und das Wichtigste: Ich möchte die Leserinnen sensibilisieren. Denn oft sind sich Arbeitnehmerinnen zu wenig bewusst, welche Ansprüche sie geltend machen können.

Zur Person

Sabrina Gremli-Gafner ist Anwältin und Leiterin Rechtsdienst Kaufmännischer Verband Schweiz. Der KV Schweiz ist die grösste Berufsorganisation für Angestellte aus dem kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Umfeld und vertritt die Interessen von rund 46'000 Mitgliedern. Ihr Blog startet Ende Oktober und ist in loser Folge auf blog.missmoneypenny.ch zu lesen.

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Chefredaktorin Miss Moneypenny (2019 - 2023)

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