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Sabbatical und Sozialversicherungen

Den Neujahrsvorsatz eines unbezahlten Urlaubs endlich in die Tat umsetzen? Einmal aus dem Alltagstrott ausbrechen? Sich eine gewisse Zeit lang nicht um die Arbeit kümmern müssen und ein Sabbatical geniessen? Eine wunderbare Vorstellung zu Beginn des neuen Jahres.

War ein Sabbatical früher undenkbar, gehört es heute nahezu zur Tagesordnung und wird von gewissen Unternehmen sogar unterstützt. Die berufliche Auszeit soll dazu dienen, Abstand vom Alltag zu gewinnen und neue Energie zu tanken. So schön das klingen mag, bei der Vorbereitung eines Sabbaticals ist nicht nur das Programm der nächsten Wochen oder Monaten zu planen, sondern auch die Handhabung der Sozialversicherungen. Entscheidend ist mitunter, ob das Sabbatical als unbezahlter Urlaub gilt oder ob während dieser Zeit weiterhin Lohn ausbezahlt wird. Als unbezahlter Urlaub ist jene Zeit anzusehen, in der die Vertragsparteien eine Unterbrechung der gegenseitigen vertraglichen Hauptpflichten (die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin und die Pflicht der Lohnzahlung des Arbeitgebers) vereinbaren, wobei das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.

Vorsorgen statt nachsehen

Wer während des unbezahlten Urlaubs seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz behält, ist gegenüber der AHV weiterhin beitragspflichtig. Dauert der Urlaub länger, sind ­entsprechende Beitragslücken unbedingt zu vermeiden. Eine Absprache mit der zustän­digen AHV-Ausgleichskasse ist deshalb ­empfehlenswert. Je nach Lohn, Alter und Dauer des Sabbaticals können auch bei der Pensionskasse Lücken entstehen, denn ohne Lohnzahlung liegt keine Pensionskassendeckung mehr vor. Jedoch können Pensionskassen in ihrem Reglement besondere Bestimmungen vorsehen, die eine Weiterversicherung während eines unbezahlten Urlaubs ermöglichen. Hier gilt es, beim zuständigen HR oder bei der Pensionskasse nachzufragen.

Wer seine bisherige Arbeitsstelle gar aufgibt, ohne eine neue Stelle anzutreten, ist nicht mehr über die Pensionskasse versichert. Das bisher angesparte Altersguthaben muss deshalb auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Wer auf Reisen geht, sollte zu guter Letzt auch ein Augenmerk auf die bestehende Säule 3a werfen. Eine private Vorsorge kann nur finanzieren, wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt. Wer also eine Auszeit von mehr als einem Jahr plant, kann die Säule 3a nicht mehr weiterfinanzieren. Bereits vorhandene Vorsorgekonten oder -policen bleiben aber bestehen.

Versicherungsschutz nicht vergessen

Nebst Vorsorge ist auch das Abklären des Versicherungsschutzes essenziell. Denn wer während des Arbeitsverhältnisses mehr als durchschnittlich acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber einem Erwerb nachgeht, ist vollumfänglich gegen Unfälle versichert. Im Falle eines unbezahlten Urlaubs endet die Deckung gegen Berufsunfälle mit dem Arbeitsende. Hingegen läuft die Nichtberufsunfalldeckung während 31 Tagen nach dem letzten Tag mit Lohnanspruch weiter. Bei einem längeren unbezahlten Urlaub wird deswegen eine Abredeversicherung empfohlen, mit der die bisherige Nichtberufsunfalldeckung um maximal sechs Monate verlängert werden kann. Wichtig ist, dass diese Versicherung innerhalb von 31 Tagen nach dem letzten Tag mit Lohnanspruch beim bisherigen Unfallversicherer abgeschlossen werden muss; am besten also unmittelbar vor dem Sabbatical, damit dieser Versicherungsschutz nicht vergessen geht.

Sofern der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, definiert sich die eventuelle Deckung während des unbezahlten Urlaubs über die entsprechenden allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Deswegen ist vorgängig abzuklären, ob während des Sabbaticals im Krankheitsfall ein mögliches Taggeld ausbezahlt wird oder ob man selbst für eine entsprechende Deckung sorgen muss. Je nachdem, wo man sich während des unbezahlten Urlaubs aufhält, mag die Deckung der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse vielleicht ausreichen. Es wird jedoch empfohlen, eine Zusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen bei anfallenden Krankheitskosten im Ausland abzuschliessen.

Gibt jemand sein Arbeitsverhältnis gänzlich auf, ermöglichen die Krankentaggeldversicherer zuvor versicherten Personen, zu den gleichen Bedingungen eine Einzeltaggeldversicherung abzuschliessen. Zu gleichen Bedingungen bedeutet jedoch nicht zum gleichen Preis wie vorher. Deswegen ist bei der Kran­kentaggeldversicherung zu klären, was der identische Versicherungsschutz kostet. 

Checkliste Sabbatical: Sechs Punkte, auf die Sie achten sollten

  • AHV-BEITRÄGE Klären Sie bei der AHV-Ausgleichskasse ab, was Sie allenfalls unternehmen müssen. Die Adresse der AHV-Ausgleichskasse weiss die HR-Abteilung Ihres Arbeitgebers.
  • PENSIONSKASSE Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, wie es um den Vorsorgeschutz und die entsprechende Beitragszahlung steht. Können Sie allenfalls freiwillige Einzahlungen leisten oder sieht das Pensionskassenreglement eine andere Regelung vor? Falls Sie das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, müssen Sie das bisher angesparte Altersguthaben zwingend auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überweisen lassen.
  • UNFALLVERSICHERUNG Werden Sie bezüglich des Unfallschutzes tätig. Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber tätig sind, besteht für Sie ein Unfallversicherungsschutz während maximal 31 Tagen seit dem letzten Lohnanspruch. Schliessen Sie unbedingt innerhalb dieser genannten Frist eine Abredeversicherung ab, die weitaus bessere Leistungen abdeckt als ein blosser Einschluss des Unfallrisikos bei Ihrer Krankenkasse.
  • KRANKENTAGGELDVERSICHERUNG Wenn Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, kontaktieren Sie den entsprechenden Versicherer und fragen Sie, inwiefern Sie über diesen Vertrag während eines Sabbaticals weiterhin gegen Lohnausfall infolge Krankheit abgedeckt sind. Sofern Sie nach der Auszeit nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren werden, überlegen Sie sich, ob Sie den bisherigen Versicherungsschutz der Krankentaggeldversicherung selbst übernehmen wollen oder nicht.
  • ZUSATZVERSICHERUNG Findet die Auszeit im Ausland statt, sollte unbedingt der Abschluss einer Zusatzversicherung geprüft werden. Zwar deckt die obligatorische Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gewisse Leistungen. Wenn Sie aber Ihr Sabbatical beispielsweise in den USA oder in Kanada verbringen, wo die Behandlungskosten enorm hoch ausfallen können, reicht die obligatorische Grundversicherung nicht, um diese Kosten zu decken.
  • PRIVATE VORSORGE Ein Blick auf die private Vorsorge lohnt sich. Unter Umständen bleibt bei einem längeren Sabbatical ohne Lohn die Weiterfinanzierung der Säule 3a verwehrt.
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Marco Riedi ist Sozialversicherungsfachmann und Ausbilder mit eidg. Fachausweis, ­Dozent für Sozialversicherungsrecht an diversen Weiterbildungsinstitutionen sowie Gründer und Geschäftsführer der Bedra GmbH in Chur. bedra.ch

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