Fürsorgepflicht und Co.

Hitzefrei? Einwandfrei?

Arbeitnehmende in Büros ohne Klimaanlage kommen aktuell arg ins Schwitzen. Was tun, wenn Konzentration und Kreislauf den Geist aufgeben und die Arbeit mühsam wird? Sind sogenannte «Hitzeferien» möglich? 

Das Arbeiten in grosser Hitze stellt uns regelmässig vor körperliche Herausforderungen. Ob Drinnen oder Draussen gearbeitet wird: Arbeitgebende müssen der Fürsorgepflicht nachkommen und die Arbeitsverhältnisse so angenehm wie möglich gestalten. 

Büro und Hitze – eine ungünstige Kombination


Die Option der «Hitzeferien» im Berufsleben besteht leider nur in Ausnahmefällen. Schwangere und stillende Frauen beispielsweise dürfen laut Gesetz ab Temperaturen von 28 Grad mit fortlaufender Lohnzahlung und ohne Ausfallstunden den Arbeitsplatz verlassen und nach Hause gehen. (Art. 62 Abs. 1 ArGV) Bei älteren und/oder gesundheitlich angeschlagenen Personen treten ebenfalls Ausnahmeregelungen in Kraft. Für den Rest heisst es: Weiterarbeiten.

Generell stehen jedoch alle Angestellten unter der Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden (Art. 328 Abs. 1 OR). Es ist vorgeschrieben, dass Verhältnisse geschaffen werden müssen, die die physische und psychische Gesundheit des Personals sicherstellen. Ab einer Lufttemperatur von 28 Grad muss das Unternehmen Massnahmen ergreifen, um ein zumutbares Arbeitsumfeld zu schaffen. 

Das Staatssekretariat für Wirtschaft schlägt hier einen ausführlichen Massnahmenkatalog vor, den Arbeitgebende umsetzen können und sollten, wenn die Raumtemperatur die kritische Schwelle übersteigt. Dieser ist unterteilt in Vorsorgemassnahmen, technische Schutzmassnahmen und organisatorische Massnahmen. Zur Vorsorge eignet sich das frühmorgendliche Durchlüften, nach Möglichkeit auch während der gesamten Nacht, um im Anschluss die Storen und Fenster zu schliessen, damit die Hitze bestmöglich aus dem Innenraum ferngehalten wird. Im Voraus die Kleiderordnung zu lockern, wird empfohlen, ebenso wie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu gewährleisten.

In die Kategorie der technischen Schutzmassnahmen fällt vor allem die Anschaffung von Kühlungsgeräten, wie beispielsweise Ventilatoren. Wärmequellen zu reduzieren – wie Beleuchtung und Bürogeräte oder grosse Maschinen – kann das Raumklima ebenfalls positiv beeinflussen. Interessant wird es bei den organisatorischen Massnahmen. Durch Gleitzeit, Homeoffice und das Bereitstellen von zusätzlich abgekühlten Bereichen haben Arbeitnehmende die Chance, der grössten Mittagshitze auszuweichen und sich Ruhepausen an kühlen Orten einzuplanen. 

Selbstfürsorge ist zusätzlich unabdingbar: Trinken Sie ausreichend Wasser, passen Sie Ihre Kleidung an und setzen Sie auf dünne, luftdurchlässige Stoffe. Wenn das Arbeiten in den eigenen vier Wänden Abkühlung verspricht, nutzen Sie die Möglichkeit des Homeoffice oder sprechen Sie Gleitzeiten an, um früher in den Arbeitstag zu starten, wenn die Temperaturen noch niedriger sind. Koordinieren Sie sich mit dem Kollegium: Idealerweise sollten für alle die gleichen Bedingungen gelten und niemand zu kurz kommen. Organisieren Sie Ihre Aufgaben und passen Sie sie den steigenden Temperaturen an. 

Sommer, Sonne und das Arbeiten unter blauem Himmel...


Besondere Schutzmassnahmen müssen für Angestellte ergriffen werden, die unter freiem Himmel ihrem Beruf nachgehen; hier ist beispielhaft die Baubranche zu erwähnen. Das körperliche Risiko steigt, je anstrengender die zu verrichtende Arbeit ist. Die Unversehrtheit des Personals steht auch hier an erster Stelle: Arbeitgebende müssen dafür sorgen, dass im Aussenbereich ausreichend Schattenplätze und Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Schutzkleidung und Sonnencreme werden ebenfalls vorgeschrieben. Zudem ist sinnvoll, die Arbeit so früh wie möglich aufzunehmen, damit sie vor der grossen Nachmittagshitze niedergelegt werden kann, und auf genügend Pausen zu achten. Gesundheitlich angeschlagene und ältere Menschen müssen zwingend gesondert geschützt werden. 

Fazit

Hitzefrei ist leider alles andere als einwandfrei umsetzbar – sich aufgrund von Hitze von der Arbeit fern zu halten oder unerlaubt früher zu gehen, ist rechtlich nicht gestattet. Es müssen vom Arbeitgebenden jedoch Umstände geschaffen werden, die das Arbeiten erleichtern und angenehmer machen. 
 

Tipps zur Abkühlung:
 

  • kleine Ventilatoren am PC montieren
  • Fächer griffbereit halten 
  • Sprühflaschen mit Wasser füllen und regelmässig das Gesicht befeuchten
  • Getränke nicht eiskalt geniessen, da der Körper die Flüssigkeiten auf Körpertemperatur bringen muss und dies eine zusätzliche Last darstellt
  • Füsse in kaltes Wasser stellen
  • Glacépause
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Text: Ina Nilles

Ina Nilles ist Touristik- und Eventprofi und befasst sich mit den Themen Sprachen, Kulturen und MICE.

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