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Neues Datenschutzgesetz – und jetzt?

Am 1. September 2023 treten die neuen Bestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes in Kraft. Das aktuelle Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft war es für die Schweiz notwendig, die neuen Formen des Konsums (Soziale Netzwerke, Online-Shopping etc.) an die technologischen Entwicklungen (Künstliche Intelligenz und Digitalisierung) und die internationalen Standards, insbesondere an diejenigen im EU-Raum, anzupassen.

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Catherine de Sépibus ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Sie ist Partnerin in der Kanzlei lelex Rechtsanwälte, welche auf Arbeits- und Versicherungsrecht spezialisiert ist. Catherine de Sépibus berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im In- und Ausland in sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen des privaten und des öffentlichen Rechts.

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